Ziviltechniker / innen sind auf Grund ihrer Befugnis Sachverständige und können im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit als Privatgutachter tätig werden.
Ziviltechniker / innen sind den Amtssachverständigen gleichgestellt, dass heißt Ziviltechniker / innen sind hochwertige öffentlich bestellte Sachverständige.
Ziviltechniker / innen besitzen ein Rundsiegel und sind befugt Urkunden (z.B.: ein Gutachten) zu errichten, die einer behördlichen Beglaubigung gleichgestellt sind.
Wir bieten im Rahmen unserer Befugnis und Berufserfahrung Bauschadensgutachten, Beweissicherungen und Gutachten zum Projektmanagement an.